Hilfe
Hier sind die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Online-Bewerbungsportal zu finden (FAQ: Frequently Asked Questions).
Die wichtigsten Informationen zum Bewerbungsverfahren sind hier zu finden.
Das Einstellungsverfahren richtet sich ausschließlich an Personen, die in keinem unbefristeten Arbeitsverhältnis im Schuldienst des Freistaates Sachsen stehen. Das Ende der Bewerbungsfrist für alle Schularten ist am 28.04.2025 ggfs. sind Verlängerungen einzelner - noch offener - schulscharfer Ausschreibungen im Bereich der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sowie nachträgliche Erweiterungen auf geeignete Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sowie für sonstige Lehrkräfte im Seiteneinstieg möglich. Welche Erweiterungen bezüglich der Zulassung weiterer Bewerbergruppen im laufenden Verfahren erfolgen und welche Termine bzw. Terminverlängerungen zum Ablauf der Einstellung dabei angepasst werden, sind der konkreten schulscharfen Ausschreibung zu entnehmen. In den Schularten Gymnasium und Gemeinschaftsschule findet kein Listenverfahren statt.
Hat die Bewerbung mit einer Angebotszusage zum Erfolg geführt, ist das Bewerbungsverfahren für die Bewerberin bzw. den Bewerber beendet.
Die Einstellung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern sowie für sonstige Lehrkräfte im Seiteneinstieg erfolgt zunächst in einem für die Dauer von zwei Jahren befristeten Arbeitsverhältnis. Eine Entfristung erfolgt bei entsprechender Bewährung spätestens nach zwei Jahren. Sofern der Schulleiter bereits vor Ablauf der Befristungsabrede die Bewährung feststellt, kann eine Entfristung bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgen, mit dem Ziel, die erforderliche Seiteneinstiegs-Qualifizierung zu beginnen.
Genau eine Bewerbung als Lehrkraft/Seiteneinsteiger/sonstige Lehrkraft im Seiteneinstieg und ggf. eine weitere Bewerbung als pädagogische Fachkraft im Unterricht sind möglich. Weitere Bewerbungen, möglicherweise unter Verwendung anderer Benutzerkonten, werden nicht berücksichtigt.
Grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung (Liste A1)
Bewerberinnen und Bewerber mit I. und II. Staatsprüfung, dem Abschluss „Master of Education“ (M.Ed.) und Staatsprüfung für ein Lehramt/ Höheres Lehramt, mit einem gleichwertigen Lehrerabschluss oder mit einer pädagogischen Ausbildung nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR und einer Lehrbefähigung in mindestens einem ordentlichen Unterrichtsfach bilden die Bewerbergruppe „Liste A1“. Dazu gehören sowohl Absolventinnen und Absolventen sächsischer Lehrerausbildungseinrichtungen und aus anderen Bundesländern als auch Lehrkräfte mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Lehramtsabschluss, der durch das LaSuB als gleichgestellt anerkannt wurde sowie Lehrkräfte, die den Vorbereitungsdienst bis zum 31. Juli 2025 beenden und Lehrkräfte, die nach erfolgreicher Seiteneinsteigerqualifikation (lt. LehrerQualiVO), den grundständig ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt sind.
Lehrkräfte mit nicht abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung (Liste A2)
Lehramtsabsolventen mit 1. Staatsprüfung bzw. Master of Education - aber ohne 2. Staatsprüfung bzw. Staatsprüfung und Bewerber mit einem ausländischen Lehramtsabschluss, der mit Auflagen gleichgestellt wurden, bilden die Bewerbergruppe „Liste A2“.
Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe „Liste A1 und A2“ bewerben sich in der Regel für eine Schulart entsprechend ihrer Ausbildung. Außerdem können sich Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe „Liste A1 und A2“
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien auch für berufsbildende Schulen, Oberschulen, Gemeinschaftsschulen, Förderschulen und Grundschulen,
- mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen auch für Gymnasien, Oberschulen, Gemeinschaftsschulen, Förderschulen und Grundschulen,
- mit der Befähigung für das Lehramt an der Oberschule auch für Förderschulen, Gemeinschaftsschulen und Grundschulen,
- mit der Befähigung für das Lehramt an der Grundschule auch für Oberschulen, Gemeinschaftsschulen (ausschließlich bis Sekundarstufe I) und Förderschulen
neben ihrem Erstwunsch bezüglich der Schulart bewerben – unter Beibehaltung der Listenzuordnung zur Bewerbergruppe „Liste A1“ –, vorausgesetzt diese Bewerberinnen und Bewerber sind mindestens in einem Fach der Bewerbungsschulart ausgebildet. Im abweichenden Fall erfolgt die Zuordnung zur Bewerbergruppe „Liste A2“.
Lehrkräfte im Seiteneinstieg (Liste B)
Bewerberinnen und Bewerber, die im Rahmen der LehrerQualiVO qualifizierbar sind, werden der Bewerbergruppe „Liste B“ zugeordnet. Im Ausland erworbene Hochschulabschlüsse (mindestens Bachelor), müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bestätigt sein. Bewerbungen als Seiteneinsteigerin und Seiteneinsteiger sind für die folgenden Bewerbergruppen möglich und in der anschließenden Reihenfolge zu realisieren:
B1: Bewerberinnen und Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem Abschluss (Master, Diplom oder vergleichbar) an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule mit Fächerzuordnung;
B2: Bewerberinnen und Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem pädagogischem Abschluss (Master, Diplom oder vergleichbar) an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule ohne Fächerzuordnung;
B3: Bewerberinnen und Bewerber mit einem nicht-lehramtsbezogenen Abschluss (Master, Diplom oder vergleichbar) an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule ohne Fächerzuordnung;
B4: Bewerberinnen und Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem Abschluss als Bachelor an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule mit Fächerzuordnung;
B5: Bewerberinnen und Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem Abschluss als Bachelor an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule mit pädagogischem Bezug, ohne Fächerzuordnung;
B6: Bewerberinnen und Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem Abschluss als Bachelor an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule ohne Fächerzuordnung;
B7: Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulabschluss mit einem Abschluss als Erzieherin bzw. Erzieher oder mit einem Abschluss mit staatlicher Anerkennung als Erzieherin, Erzieher, Heilpädagogin, Heilpädagoge, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger; Die Einstellung ist nur in der Schulart Förderschule in den Förderschwerpunkten Lernförderung und geistige Entwicklung zulässig.
Sonstige Lehrkräfte im Seiteneinstieg (Liste C)
Bewerbungen sind für die folgenden Bewerbergruppen möglich und in der anschließenden Reihenfolge zu realisieren:
C1: Bewerberinnen und Bewerber an berufsbildenden Schulen:
Im Bereich des fachpraktischen und des gerätegestützten Unterrichts an den berufsbildenden Schulen können Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen des Listenverfahrens unabhängig von den Anforderungen der LehrerQualiVO berücksichtigt werden, wenn
- ein Berufsabschluss als Meister oder Techniker, der mindestens DQR 6 entspricht und die Ausbildereignung nachgewiesen wird,
- eine Berufserfahrung im Umfang von min. 3 Jahren in dem zu unterrichtenden Berufsbereich nachgewiesen wird,
- eine konkrete Beschreibung des Tätigkeitsbereichs in der Einsatzschulart vorliegt und der Einsatz ausschließlich in diesem Tätigkeitsbereich und dieser Einsatzschulart erfolgt,
- eine individuelle Laufbahnberatung am LaSuB erfolgt und aktenkundig belegt ist,
- die Voraussetzungen für eine angemessene Begleitung beim Berufseinstieg durch die Einsatzschule nachgewiesen werden.
C2: Bewerberinnen und Bewerber an Grundschulen:
Für die Unterrichtsabsicherung im Fach Sport, Lernbereich „Schwimmen“ ausschließlich an Grundschulen können Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen des Listenverfahrens unabhängig von den Anforderungen der LehrerQualiVO berücksichtigt werden, wenn sie über einen Berufsabschluss als Fachangestellte bzw. Fachangestellter für Bäderbetriebe oder vergleichbar sowie eine einschlägige Praxiserfahrung von min. 5 Jahren in der Leitung von Kursen im Schwimmanfangsunterricht verfügen. Sie müssen in der Methodik und Didaktik des Schulschwimmens ausgebildet sein und mindestens das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen in Bronze besitzen.
Vor Einstellung erfolgt eine individuelle Laufbahnberatung, die aktenkundig zu belegen ist. Diese beinhaltet auch die Information, dass keine Qualifizierung möglich ist.
C3: Bewerberinnen und Bewerber an Oberschulen:
Für den besonderen Bildungsweg „Produktives Lernen“ an Oberschulen können Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen des Listenverfahrens unabhängig von den Anforderungen der LehrerQualiVO berücksichtigt werden, wenn:
- ein Berufsabschluss als Meister oder Techniker und die Ausbildereignung nachgewiesen wird; der mindestens DQR 6 entspricht,
- Berufserfahrung in dem zu unterrichtenden Berufsbereich im Umfang von min. 5 Jahren nachgewiesen wird,
- eine konkrete Beschreibung des Tätigkeitsbereichs in der Einsatzschulart vorliegt,
- ein Einsatz nicht im fachtheoretischen Unterricht erfolgt,
- eine individuelle Laufbahnberatung am LaSuB erfolgt ist, die außerdem aktenkundig belegt, dass eine Teilnahme an der praxisbegleitenden Fortbildung erfolgen wird,
- die Voraussetzungen für eine angemessene Begleitung beim Berufseinstieg durch die Einsatzschule nachgewiesen werden.
C4: Bewerberinnen und Bewerber ausschließlich zum Einsatz in den Fächern Musik und Kunst an berufsbildenden Schulen sowie in den Klassenstufen 5 und 6 an Oberschulen sowie im Fach Sport an Oberschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und berufsbildenden Schulen
Für die Unterrichtsabsicherung in ausschließlich diesen Fächern können mit Zustimmung und Beteiligung der Schulleitung Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen des Listenverfahrens unabhängig von den Anforderungen der LehrerQualiVO berücksichtigt werden, die einen Berufsabschluss in einem tätigkeitsbezogenen anerkannten Ausbildungsberuf bzw. im Fach Sport eine gültige Trainerlizenz A/B/C sowie einschlägige praktische Erfahrungen von min. 5 Jahren nachweisen. Die Trainerlizenz ist in den vorgeschriebenen Intervallen regelmäßig zu erneuern. Bewerber für das Fach Sport müssen in der verpflichtenden 3-monatigen Einstiegsfortbildung Kenntnisse über die im Lehrplan geforderten Lernbereiche und ihre Vermittlung erlangen.
Ein Unterrichtseinsatz in Abschluss- und Vorabschlussklassen erfolgt nicht.
Vor Einstellung erfolgt eine individuelle Laufbahnberatung, die zudem aktenkundig den Unterrichtseinsatz abbildet und über die nicht bestehende Prüfungsberechtigung belehrt und die Information beinhaltet, dass keine Qualifizierung möglich ist.
Darüber hinaus sind Voraussetzungen für eine angemessene Begleitung beim Berufseinstieg durch die Einsatzschule nachzuweisen.
Pädagogische Fachkräfte
Pädagogische Fachkräfte sind in der Regel ausgebildete Erzieher und Heilerziehungspfleger oder können einen vergleichbaren Berufsabschluss nachweisen. Als pädagogische Fachkraft unterstützen sie eine Lehrerin oder einen Lehrer bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen an einer Förderschule.
Im schulscharfen Verfahren besteht die Möglichkeit, sich auf eine oder mehrere der konkret ausgeschriebenen Stellen an den Schulen zu bewerben.
Hat die Bewerbung mit einer Angebotszusage zum Erfolg geführt, ist das Bewerbungsverfahren für die Bewerberin bzw. den Bewerber beendet.
Ja. Das Ende der Bewerbungsfrist für alle Schularten ist am 28.04.2025 ggfs. sind Verlängerungen einzelner - noch offener - schulscharfer Ausschreibungen im Bereich der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sowie nachträgliche Erweiterungen auf geeignete Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger möglich. Welche Erweiterungen bezüglich der Zulassung weiterer Bewerbergruppen im laufenden Verfahren erfolgen und welche Termine bzw. Terminverlängerungen zum Ablauf der Einstellung dabei angepasst werden, sind der konkreten schulscharfen Ausschreibung zu entnehmen.
Im Listenverfahren besteht die Möglichkeit, sich auf alle Schulen in der angegebenen Schulart im Bereich eines gewählten Standortes (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Zwickau) des LaSuB zu bewerben. Die Angabe mindestens eines Standortes des LaSuB als Einsatzwunsch ist zwingend. Im Listenverfahren können auch mehrere Einsatzwünsche (Zweit- bzw. Drittwunsch) bezüglich der Standorte des LaSuB sowie die Bereitschaft zum Einsatz in anderen Schularten angegeben werden. Innerhalb des Erstwunsch-Standortes können auch konkrete Einsatzschulen angegeben werden. Diese unverbindlichen Einsatzwünsche sind unter „Eigene Bemerkungen zur Bewerbung“ einzutragen. Am Listenverfahren können sich die Bewerberinnen und Bewerber der Listen A, B und C sowie als pädagogische Fachkraft beteiligen. In der Schulart Gymnasium und Gemeinschaftsschule findet kein Listenverfahren statt.
Die schulscharfen Stellenausschreibungen bzw. Einstellungen in allen Schularten richten sich zunächst an grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung der Bewerbergruppen A1 und ggfs. A2, die ihren Dienst in der Regel zum 01.08.2025 antreten können sowie an geeignete Bewerberinnen und Bewerber der Listen B und C. Welche Bewerbergruppe tatsächlich zugelassen wird, ist den konkreten Stellenausschreibungen zu entnehmen.
Geeignete Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (Liste B) sind Bewerberinnen und Bewerber, die nach einer Prüfung ihrer Studienabschlüsse (gemäß LehrerQualiVO) durch das LaSuB bezüglich der Bewerbungsschulart und der entsprechenden Unterrichtsfächer qualifizierbar und damit einstellbar sind.
Geeignete sonstige Lehrkräfte (Liste C) sind Bewerberinnen und Bewerber, die nach einer Prüfung ihrer Ausbildungs-, Berufs- und Studienabschlüsse durch das LaSuB bezüglich der Bewerbungsschulart und der entsprechenden Unterrichtsfächer einstellbar sind.
Verlängerung von Ausschreibungen und ggfs. spätere Freigabe der Ausschreibung für geeignete Seiteneinsteigerinnen/Seiteneinsteiger und sonstige Lehrkräfte:
Das Ende der Bewerbungsfrist für alle Schularten ist am 28.04.2025 ggfs. sind Verlängerungen einzelner - noch offener - schulscharfer Ausschreibungen im Bereich der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sowie nachträgliche Erweiterungen auf geeignete Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sowie sonstige Lehrkräfte möglich. Welche Erweiterungen bezüglich der Zulassung weiterer Bewerbergruppen im laufenden Verfahren erfolgen und welche Termine bzw. Terminverlängerungen zum Ablauf der Einstellung dabei angepasst werden, sind der konkreten schulscharfen Ausschreibung zu entnehmen.
Die Einstellungen im zentralen Listenverfahren in den Schularten Grundschule, Oberschule, berufsbildende Schule und Förderschule richten sich an
- grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung der Bewerbergruppe A1, die Ihren Dienst in der Regel zum 01.08.2025 antreten können,
- geeignete Lehrkräfte mit nicht abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung der Bewerbergruppe A2, die ihren Dienst in der Regel zum 01.08.2025 antreten können und ggfs. an geeignete Bewerberinnen und Bewerber der Listen B und C sowie
- pädagogische Fachkräfte (nur Förderschule).
Einstellungen im zentralen Listenverfahren finden in den Schularten Gymnasium und Gemeinschaftsschule nicht statt.
Die Einstellungen richten sich ausschließlich an geeignete Bewerberinnen und Bewerber der Listen B und C. Am 01.11.2025 beginnt für diese Bewerberinnen und Bewerber die verpflichtende 3-monatige Einstiegsfortbildung. Der Unterrichtseinsatz beginnt am 01.02.2026.
Geeignete Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (Liste B) sind Bewerberinnen und Bewerber, die nach einer Prüfung ihrer Studienabschlüsse (gemäß LehrerQualiVO) durch das LaSuB bezüglich der Bewerbungsschulart und der entsprechenden Unterrichtsfächer qualifizierbar und damit einstellbar sind.
Geeignete sonstige Lehrkräfte (Liste C) sind Bewerberinnen und Bewerber, die nach einer Prüfung ihrer Ausbildungs-, Berufs- und Studienabschlüsse durch das LaSuB bezüglich der Bewerbungsschulart und der entsprechenden Unterrichtsfächer einstellbar sind.
Der aktuelle und vollständige Lebenslauf ist für alle Abschlussarten wichtig, insbesondere im Hinblick auf Studiendauer und verschiedenste Studienrichtungen.
Nachweise zu den Studienabschlüssen
- Bachelor- und Masterabschlüsse (Universität, Kunst-, Musik- oder Fachhochschule, Berufsakademie) Urkunde, Zeugnis, Transcripts of Records (allg. Übersichten mit Angabe der Studieninhalte und Umfänge, einschlägige Studienordnung und/oder Leistungsscheine)
- Diplomabschlüsse (Universität, Kunst-, Musik- oder Fachhochschule, Berufsakademie) Urkunde, Zeugnis Diplom, Zeugnis Vordiplom, einschlägige Studienordnung und/oder Leistungsscheine
- Magisterabschlüsse (Universität) Urkunde, Zeugnis, einschlägige Studienordnung und/oder Leistungsscheine
- Nicht lehramtsbezogene Staatsexamensabschlüsse (Universität) Urkunde, Zeugnisse über die einzelnen Teile des Staatsexamens, einschlägige Studienordnung und/oder Leistungsscheine
- Ausländische Abschlüsse (Zeugnisbewertung der ZAB, Analog der o. g. Abschlussarten die jeweiligen Zeugnisdokumente in übersetzter Form in deutscher Sprache, Sprachdiplom, ggfs. Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle
Das Bewerbungsportal für den sächsischen Schuldienst bietet, entsprechend der Qualifikation, folgende Bewerbungsvarianten an:
1. Bewerbung als Lehrkraft
- als grundständig ausgebildete Lehrkraft mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung (Liste A1)
- als Referendarin/Referendar im Vorbereitungsdienst - der Abschluss erfolgt bis zum Einstellungstermin (Liste A1)
- als Absolventin/Absolvent eines Lehramtsstudiums mit nicht vollständig abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung (nur 1. Staatsprüfung/Master of Education, keine 2. Staatsprüfung) und aktuell nicht im Vorbereitungsdienst (Liste A2)
- als Seiteneinsteigerin/Seiteneinsteiger bzw. sonstige Lehrkraft im Seiteneinstieg (Liste B u. C)
2. Bewerbung als pädagogische Fachkraft an einer Förderschule
Schulscharfes Verfahren
Im schulscharfen Verfahren besteht die Möglichkeit, sich auf eine oder mehrere der konkret ausgeschriebenen Stellen an den Schulen zu bewerben. Welche Bewerbergruppen zugelassen sind und die entsprechenden Termine zum Ablauf der Einstellung sind der konkreten schulscharfen Ausschreibung zu entnehmen.
Listenverfahren
Im Listenverfahren besteht die Möglichkeit, sich auf alle Schulen in der angegebenen Schulart im Bereich eines gewählten Standortes (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Zwickau) des LaSuB zu bewerben. Die Angabe mindestens eines Standortes des LaSuB als Einsatzwunsch ist zwingend. Im Listenverfahren können auch mehrere Einsatzwünsche (Zweit- bzw. Drittwunsch) bezüglich der Standorte des LaSuB sowie die Bereitschaft zum Einsatz in anderen Schularten angegeben werden. Innerhalb des Erstwunsch-Standortes können auch konkrete Einsatzschulen angegeben werden. Diese unverbindlichen Einsatzwünsche sind unter „Eigene Bemerkungen zur Bewerbung“ einzutragen. Am Listenverfahren können sich die Bewerberinnen und Bewerber der Listen A, B und C beteiligen. In der Schulart Gymnasium und Gemeinschaftsschule findet kein Listenverfahren statt.
Schulscharfe Bewerbung und anschließende Teilnahme am Listenverfahren
Schließlich besteht für die entsprechenden Bewerbergruppen die Möglichkeit, sich am schulscharfen Verfahren zu beteiligen und wenn dies gewünscht ist, am Listenverfahren teilzunehmen. Diese Bewerbungsvariante wird empfohlen.
Hat die Bewerbung mit einer Angebotszusage zum Erfolg geführt, ist das Bewerbungsverfahren für die Bewerberin bzw. den Bewerber beendet.
Der Einstellungsbedarf für Lehrerinnen und Lehrer besteht gegenwärtig sachsenweit. Diese Tendenz wird für die nächsten Jahre anhalten.
Regionalspezifisch sind die Einstellungsmöglichkeiten außerhalb der Ballungszentren Dresden und Leipzig besonders gut.
Schulartspezifisch liegen die Bedarfsschwerpunkte gegenwärtig bei den Oberschulen und Förderschulen.
Auch an Schulen in freier Trägerschaft bestehen vielfältige Einstellungsmöglichkeiten. Nähere Informationen dazu sind an der konkreten Schule oder beim zuständigen Träger zu erfragen.
Ja. Beispielsweise können Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss für das Lehramt an Gymnasien und berufsbildenden Schulen ihre Einstellungschancen dadurch verbessern, indem sie sich auch für den Einsatz in einer anderen Schulart bereit erklären. Dies gilt bei einer geeigneten Fachkombination in Abhängigkeit der konkreten Einstellungsbedarfe besonders für Oberschulen (in allen Regionen) sowie für Förderschulen und Grundschulen (in allen Regionen - außer in Dresden und Leipzig und deren Umland).
Ja. Im Ausland erworbene Hochschulabschlüsse (mindestens Bachelor), müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bestätigt sein. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html. Die Tätigkeit als Lehrkraft in Sachsen ist auch für im Ausland ausgebildete Lehrkräfte grundsätzlich eröffnet. Im Gegensatz zu inländisch ausgebildeten Lehrkräften müssen diese Bewerberinnen und Bewerber jedoch vor der Teilnahme am Einstellungsverfahren ein Gleichstellungsverfahren nach Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer durchlaufen. Im Rahmen dieses Prozesses werden die Unterschiede zwischen der ausländischen und der sächsischen Ausbildung bewertet. Nach Abschluss des Verfahrens wird eine der folgenden Feststellungen getroffen:
- Ein ausländischer lehramtsbezogener Studienabschluss der von der Zeugnisanerkennungsstelle als gleichgestellt anerkannt wurde (Bewerbergruppe A1). Der schriftliche Bescheid ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
- Ein ausländischer lehramtsbezogener Studienabschluss der von der Zeugnisanerkennungsstelle als gleichgestellt - mit Auflagen - anerkannt wurde (Bewerbergruppe A2). Der schriftliche Bescheid ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
- Ein ausländischer lehramtsbezogener Studienabschluss der von der Zeugnisanerkennungsstelle als gleichgestellt abgelehnt wurde (Bewerbergruppe B). Der schriftliche Bescheid ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Dies gilt ausschließlich für Lehrkräfte mit einem ausländischen fachwissenschaftlichen Hochschulabschluss, die daneben oder aufbauend ein Studium oder eine Ausbildung zum Erwerb einer Lehrbefähigung nach dem jeweiligen nationalen Recht absolviert haben.
Bewerberinnen und Bewerber mit gleichgestellt anerkannten ausländischen lehramtsbezogenem Studienabschluss mit (Liste A2) und ohne (Liste A1) Auflagen sowie dem Sprachniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens können unbefristet in den Schuldienst übernommen werden.
Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen lehramtsbezogenen Studienabschlüssen und dem Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens können vor Beginn des Gleichstellungsverfahrens befristet eingestellt werden. Zum Zeitpunkt der Entfristung des Arbeitsverhältnisses müssen Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden.
Weitere Informationen:
Wenn Sie über einen ausländischen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss verfügen und als Lehrerin oder Lehrer in Sachsen arbeiten möchten, können Sie sich beraten lassen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen für Fragen des Einstiegs und der Qualifizierung die Koordinatoren für Seiteneinsteiger in jedem Standort des LaSuB zur Verfügung:
Standort Bautzen anfragen-b@lasub.smk.sachsen.de
Standort Chemnitz anfragen-c@lasub.smk.sachsen.de
Standort Dresden anfragen-d@lasub.smk.sachsen.de
Standort Leipzig anfragen-l@lasub.smk.sachsen.de
Standort Zwickau anfragen-z@lasub.smk.sachsen.de
Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen nicht lehramtsbezogenen Abschlüssen, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, haben Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau der Stufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens nachzuweisen. Zum Zeitpunkt der Entfristung des Arbeitsverhältnisses müssen Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden. Die vorgenannten Unterlagen sind zusammen mit dem Studienabschluss über das Online-Bewerbungsportal einzustellen.
Wenn Sie nicht aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union kommen, benötigen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.
Ja, über den Seiteneinstieg. Geeignete Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sind Bewerberinnen und Bewerber, die nach einer Prüfung ihrer Studienabschlüsse (gemäß LehrerQualiVO) durch das LaSuB bezüglich der Bewerbungsschulart und der entsprechenden Unterrichtsfächer qualifizierbar und damit einstellbar sind.
Alle grundständig ausgebildeten Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrer- oder Lehramtsausbildung können bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres verbeamtet werden, wenn sie die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen.
Beamtinnen und Beamte aus anderen Bundesländern können sich bewerben. Eine statuswahrende Versetzung ist jedoch nur möglich, wenn vom derzeitigen Dienstherrn die Freigabe dafür erklärt wurde.
Die Änderung persönlicher Daten und das Nachreichen von Unterlagen über das Online-Bewerbungsportal ist jederzeit möglich und führen nicht zur Nachrangigkeit der Bewerbung.
Die Änderung der E-Mail-Adresse ist nur möglich, wenn dies in der Nutzerprofilverwaltung veranlasst wird (Meine Daten/Profil bearbeiten). Im Anschluss die Änderung in den Nutzerdaten speichern und außerdem die Bewerbung mit der neu im Bewerbungsformular übernommen E-Mail-Adresse durch nochmaliges Senden aktualisieren.
Ja. Diese Eintragung erfolgt unter „Eigene Bemerkungen zur Bewerbung“.
Ja. In diesem Fall wird „Sonstiges“ ausgewählt und danach die genaue Bezeichnung des Abschlusses eingetragen.
Die Änderung der Bewerbungsschulart und des Erstwunsches bezüglich des regionalen Einsatzstandortes ist auch nach dem Ende der Bewerbungsfrist über das Online-Bewerbungsportal möglich - gegebenenfalls wird dadurch die Bewerbung nachrangig berücksichtigt.
Bewerbungen können auch nach dem Ende der Bewerbungsfrist über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. Die Bewerbung wird dann nachrangig berücksichtigt.
Schulscharfe Bewerbungen können nach dem Ende der Bewerbungsfrist zurückgezogen werden - indem der Schulleiter von der Bewerberin, dem Bewerber per E-Mail über die Absage informiert wird.
Nein. In diesem Fall muss die gesamte Bewerbung zurückgezogen, anschließend neu erstellt und eingereicht werden.
Die Bewerbung inkl. der erforderlichen Unterlagen muss bis spätesten zum Ablauf des jeweiligen Bewerbungszeitraums über das Online-Bewerbungsportal eingereicht sein. Nach Ablauf der Bewerbungsfristen, können Dokumente oder persönliche Daten über das Bewerbungsportal noch nachgereicht oder geändert werden. Dies hat keinen Einfluss auf den Bewerbungsstatus.
Neubewerbungen und Änderungen - nach Ablauf der Bewerbungsfristen - bezüglich der Bewerbungsschulart und des Erstwunsches des Einsatzstandortes im Listenverfahren führen jedoch zu einer nachrangigen Berücksichtigung.
Alle Dokumente, die hochgeladen werden, insbesondere
- Bewerbungsanschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Prüfungs- und Ausbildungszeugnisse,
- ggf. qualifiziertes Arbeitszeugnis, Beurteilung oder anderer Nachweis zur Bewertung der Berufserfahrung,
- ggf. Schwerbehindertenausweis,
- ggf. bei Beamten die Freigabeerklärung des Dienstherrn,
- ggf. Zeugnisbewertung durch die ZAB (https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html) bei ausländischen Abschlüssen,
- ggf. Aufenthaltstitel für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten und
- zertifizierte Sprachdiplome der deutschen Sprache mind. mit dem Sprachniveau B2/C1 oder erst vor Vertragsabschluss benötigt werden, z. B.
- das polizeiliche Führungszeugnis,
- der Nachweis eines Masernimpfschutzes (In Umsetzung des Masernschutzgesetzes ab dem 01.03.2020 haben Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, vor Beginn ihrer Tätigkeit an einer Schule den Nachweis ausreichenden Impfschutzes oder ausreichender Immunität gegen Masern zu führen. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Beschäftigung an den Schulen des Freistaats Sachsen ab dem 01.03.2020 nicht zulässig. Ausreichender Impfschutz bzw. ausreichende Immunität oder eine medizinische Kontraindikation gegenüber einer Masernschutzimpfung ist Einstellungsvoraussetzung. Der Nachweis ist durch eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis oder Bestätigung einer staatlichen Stelle, dass ein Nachweis vorgelegen hat, zu erbringen und vor Abschluss des Arbeitsvertrages vorliegen muss.),
- ggf. ein vom LaSuB nachträglich angefordertes amtsärztliches Gesundheitszeugnis,
- ggf. bei Bewerbergruppen Liste A2, B und C qualifiziertes Arbeitszeugnis, Beurteilung oder anderer Nachweis zur Bewertung der Berufserfahrung
sind in der Regel vor der Vertragsunterzeichnung im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Begründete Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.
Für eine umfassende Prüfung der Abschlüsse sind vollständige Zeugnisunterlagen des Hochschulabschlusses (z. B. Bachelor und Master oder Vordiplom und Diplom) einzureichen. Aus den Unterlagen müssen die absolvierten Studieninhalte (auch belegte Wahlpflicht- oder Wahlbereiche) und Studienumfänge (ETCS/LP oder SWS) hervorgehen. Dies können beispielsweise die Transcripts of Records, Modulübersichten oder Notenübersichten sein. Unterlagen von ausländischen Abschlüssen sind in der Übersetzung eines öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschers oder Übersetzers einzureichen. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, ist die Vorlage eines Sprachnachweises der deutschen Sprache, der mindestens dem Niveau B2/C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht, notwendig. Die vorgenannten Unterlagen sind zusammen mit dem Studienabschluss über das Online-Bewerbungsportal einzustellen.
Nach den Bewerbungsgesprächen an den Schulen, werden die Angebote unterbreitet.
Parallel dazu beginnt das Listenverfahren. Dabei können Verzögerungen, insbesondere für Bewerberinnen und Bewerber im Seiteneinstieg, von mehr als 8 Wochen auftreten.
Hat die Bewerbung mit einer Angebotszusage zum Erfolg geführt, ist das Bewerbungsverfahren für die Bewerberin bzw. den Bewerber beendet.
Der überwiegende Teil aller Einstellungen wird im Juli 2025 erfolgt sein. Bis zum November 2025 ist das Einstellungsverfahren für Lehrkräfte im Seiteneinstieg abgeschlossen.
Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber werden vor Ende des Einstellungsverfahrens über den Ausgang ihres Bewerbungsverfahrens informiert. Die Bewerbungsunterlagen werden am 27.02.2026 gelöscht.
Die Internetseiten sind optimiert für die Nutzung der aktuellen Versionen von Mozilla Firefox, Chrome, Microsoft Edge und Safari. Darüber kann das Angebot mit den meisten aktuellen Mobilgeräten genutzt werden. Für die Verwendung der Formulare muss JavaScript im Browser aktiviert sein.
Bei älteren Browser-Versionen und Mobilgeräten kann es zu Abweichungen in der Darstellung und Einschränkungen bei der Benutzung kommen.
Bitte prüfen Sie folgende Regeln für Passwörter:
- das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein
- das Passwort muss auch Buchstaben und Ziffern bestehen
Nach dem Absenden der Registrierung erfolgt die Rückmeldung mit einem Bestätigungslink auf die hinterlegte E-Mail-Adresse. Gegebenenfalls auch den SPAM-Ordner kontrollieren.
Hinweis: Bitte registrieren Sie sich nicht mit einer E-Mail-Adresse aus dem Schulportal (@schulportal.sachsen.de). Dies betrifft z. B. sächsische Referendare oder Vertretungslehrkräfte sowie weitere Personengruppen die über eine derartige E-Mail-Adresse verfügen.
Nach dem Absenden der Bewerbung erfolgt die Bestätigung auf die hinterlegte E-Mail-Adresse. Gegebenenfalls auch den SPAM-Ordner kontrollieren.
Hinweis: Bitte registrieren Sie sich nicht mit einer E-Mail-Adresse aus dem Schulportal (@schulportal.sachsen.de). Dies betrifft z. B. sächsische Referendarinnen/Referendare oder Vertretungslehrkräfte sowie weitere Personengruppen die über eine derartige E-Mail-Adresse verfügen.
Schulscharfe Stellen werden nur Bewerberinnen und Bewerbern angezeigt, die über die in der Ausschreibung geforderte Qualifikation verfügen.
Die maximale Datengröße für jedes beizufügende Dokument muss beachtet werden. Jeweils kann nur eine Datei hochgeladen werden.
Zeugnisse, die beispielsweise aus mehreren pdf-Dokumenten bestehen, müssen vor dem Hochladen zu einer pdf-Datei zusammengefasst werden. Ausführliche Hinweise und entsprechende Anwendungen bzw. Apps zum Zusammenfügen von Dateien und ggf. dem Komprimieren von Dateiinhalten sind im Internet bzw. bei den verschiedensten App-Anbietern zu finden. Es werden nur Dateien der Formate pdf, png, jpg und jpeg unterstützt.
Bei technischen Fragen ist der Support per E-Mail an: Info-bewerbung-schuldienst@sachsen.de erreichbar. Die Bearbeitung der Anfragen erfolgt von Montag bis Freitag im Zeitraum zwischen 9 Uhr und 16 Uhr
Für die Beantwortung fachlicher Fragen zu den regionalen Einstellungsbedarfen im Vorfeld der Bewerbung, sind kompetente Ansprechpartner im LaSuB zuständig
In der E-Mail-Eingangsbestätigung auf die Bewerbung sind die Kontaktdaten des konkreten Bearbeiters im LaSuB enthalten.
Die Einstellung im Landesschuldienst ist auf Grund zahlreicher rechtlicher und formaler Anforderungen ein sehr komplexes Verfahren. Werden ergänzende Unterlagen benötigt, wird man sich direkt mit der Bewerberin/ dem Bewerber in Verbindung setzen. E-Mail-Postfächer sollten regelmäßig kontrolliert werden (ggf. zum Beginn des Verfahrens auch den SPAM-Ordner).